Was macht eine Diätologin überhaupt?

Die Bezeichnung „Diätologin/Diätologe“ ist gesetzlich geschützt, das heißt diese Berufsbezeichnung dürfen nur Personen tragen, die auch die Ausbildung erfolgreich absolviert haben und eine Berufsberechtigung besitzen. Das praxisorientierte, dreijährige Studium kombiniert Medizin, Natur-, Sozial- und Humanwissenschaften. Kommunikation, Beratungskompetenz und das Wissen über die Entstehung und den Verlauf von Erkrankungen spielen, neben umfangreichen Berufspraktia, eine große Rolle.

DiätologInnen sind ein gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf und zählen zur Gruppe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe). Sowohl Ausbildung, Berufsbild als auch Berufsrechte und –pflichten sind in einem eigenen Gesetz definiert (MTD-Gesetz, MTD-AV).

DiätologInnen sind für das Ernährungsmanagement von gesunden und kranken Personen sowie in Institutionen und Betrieben zuständig. Dies umfasst die Planung, Zusammenstellung, Berechnung, Umsetzung und Evaluierung ernährungstherapeutischer Maßnahmen, sowie die Beratung des Patienten und seiner Angehörigen. Als gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf ist diese Tätigkeit - neben ÄrztInnen - nur DiätologInnen vorbehalten. Das heißt, DiätologInnen sind (neben den ÄrztInnen) die einzige Berufsgruppe, die Menschen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen (bei Vorliegen/Verdacht einer Krankheit) ernährungstherapeutisch betreuen dürfen.

Menschen, die durch Krankheit nicht beeinträchtigt sind (also Gesunde), dürfen in Österreich von nahezu Jedem beraten werden. Ausbildungen zum "Ernährungscoach", "Ernährungsberater" oder ähnliches, die nur wenige Monate dauern, reichen dafür schon aus. Lassen Sie sich auf jeden Fall diätologisch begleiten, wenn Sie Unterstützung suchen und eine Erkrankung vorliegt.

 

Jeder Mensch ist einzigartig. Keiner gleicht dem anderen. Lassen sie sich behutsam diätologisch begleiten.